Garantieweitergabe an einen neuen Käufer

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west-berliner34
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2018/10/26 05:00:06 (permalink)
Hallo,
 
kann mir einer ganz genau erklären, wie und ob es möglich ist, eine von mir erworbene Grafikkarte, welche auch sofort nach Kaufdatum registriert wurde, einen weiteren Käufer zu übertragen? Und ob hier dann die Garantie (3 Jahre) erhalten bleibt? Ich habe sogar eine erweiterte Garantie auf 5 Jahre, ist diese ebenfalls übertragbar?
 
Gruß Andi
#1

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    lucky1levin
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2018/10/26 08:37:21 (permalink)
    Hier die Antwort von Jan:
     
    ------------------------------------------------------------------------------------Hi,
    als Zweitkäufer hast du trotzdem Garantie, vorausgesetzt, du hast die Rechnung vom Erstkäufer und einen Kaufnachweis dass du es vom Erstkäufer erworben hast.
    Hier findet Ihr unsere Garantiebestimmungen:
    https://de.evga.com/warranty/graphics-cards/
     
    https://www.hardwareluxx.de/community/f300/evga-sorge-um-de-shop-1200589.html#post26591366
    ------------------------------------------------------------------------------------
     
    Gilt nicht für die Erweitere Garantie.



    #2
    west-berliner34
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2018/10/26 11:02:10 (permalink)
    Hi,
     
    also ich habe meine GTX 1070 FTW selbst am 01.09.2016 bei Caseking in Berlin gekauft. Dazu habe ich noch die erweiterte 2-Jahresgarantie erworben.
    Jetzt habe ich mir eine RTX gekauft und will somit meine 1070 verkaufen. Da diese aber noch 10 Monate Garantie hat, wollte wissen, ob der neue Käufer (also 2. Käufer) diese wieder bei EVGA registrieren kann, um den Rest Garantie in Anspruch zu nehmen?
    Soweit ich das verstanden habe, kann die erweiterte Garantie nicht überschrieben werden richtig?
    Rechnung liegt vor.
     
     
    Gruß Andi
    #3
    lucky1levin
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2018/10/26 18:37:54 (permalink)
    Wie schon gesagt, die erweitere Garantie ist nicht übertragbar.

    Zu deiner anderen Frage musst du dich Gedulden bis Herr Jan von EVGA dir antwortet.



    #4
    User_JanJ
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2018/11/02 07:52:13 (permalink)
    Hi west-berliner34,
     
    dein Käufer der 1070, kann sich mit der Karte registrieren, bzw. kann die Karte auch von uns "umgeschrieben" werden, dazu bitte direkt an unseren Kundensupport wenden.
     
    Viele Grüße
    Jan
    #5
    west-berliner34
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2018/11/02 09:10:51 (permalink)
    Hallo Jan,
     
    danke dir, werde ihm das mitteilen, damit er die Restgarantie noch geniessen kann ;-)
     
     
    Gruß Andi
    #6
    DaKater
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/03/30 02:21:32 (permalink)
    Sehr interessante Diskussion, denn so eine ähnliche Frage kam mir auch gerade und ich bin da zwischen Begeisterung und rechtlicher Verwirrung:

    1. Ein Produkt zu übertragen ist natürlich möglich, schon alleine wegen dem "UWG". Ein späterer Eingriff in den freien Handel und Markt ist nicht gestattet. Dies haben bereits viele Händler von physischen Produkten zu spüren bekommen, aber auch Händler und Hersteller wie Microsoft in Sachen Lizenzverkauf bitter in der EU lernen müssen; wobei hier dennoch bei Software (somit auch Service) eine enorme Schere von Möglichkeiten vorhanden ist.

    2. Ein ordentlicher Kaufvertrag von Zweit- und Drittkäufern, wie auch eine korrekte schriftliche Übertragung von Produkt und Garantieanspruch, sollte nach meiner rechtlichen Auffassung jedoch ohne Frage möglich sein. Wie gesagt, das "Schriftstück" zur Übertragung muss korrekt im Inhalt formuliert sein, jedoch nach meiner Auffassung kann ich jederzeit als Einzelvollmacht verfügen, dass der neue Käufer die Garantie in meinem Namen ausführen darf. Ersatzweise sollte eine rechtliche Übertragung der Garantie, auch ohne Einzelvollmacht, möglich sein.

    Wie verhält sich EVGA hier konkret? Sind diese bürokratischen Vorgänge, bei einem Verkauf von gebrauchten Karten mit erweiterter Garantie, zu bedenken oder stellt sich EVGA Europa hier auf die Seite der Kunden und wickelt die Garantie, ob 5 oder 10 Jahre, auch für Drittkäufer ab - ohne "Dokumente".

    Ich würde mich über eine offizielle Antwort von Ihnen, Jan, oder einem anderen Zuständigen freuen. Diese Information fehlt in den weiten des Internets bis jetzt, wenn man die Garantien der Hersteller und die Bedingungen an diese vergleicht. Einige wickeln die Garantie über 24M direkt ab. Einige nur über ausgesuchte Fachhändler (Partner). Einige erfordern eine Produktregistrierung, einige nicht. 
    Das Verhalten von EVGA in allen Punkten ist einwandfrei, wie auch die Produkte, jedoch scheint es für eine faire "Herrschaft" am Produkt mit "Garantievorteil, den man bezahlt hat" ggf. noch Dinge vom "Verbraucher" zu beachten.

    Warum die Frage?
    Ich habe seit Oktober 2020 auf meine 3080 gewartet (für 800€ vorbestellt) und bin leer ausgegangen.
    Obwohl ich diese Vorbestellung bei zwei eingetragenen Partnern von EVGA gemacht hatte (1x Alternate und 1x ComputerUniverse)
    CU hat mal einfach im Februar meine Bestellung storniert. Danke auch für 5 Monate an Arbeit mit meinem Geld und nicht mal eine Entschuldigung; selbst ein Mauspad oder Bildschirmhintergrund wäre eine Geste gewesen! (Nie wieder ComputerUniverse).

    Dann endlich kam die 3060 ... und habe mir 1x bei Caseking und 1x bei Alternate geschnappt. Die waren weg, so schnell konnte ich gar nicht den Lagerbestand lesen!
    Bin auch absolut zufrieden, für einen Rechner im Haushalt, aber mal gar nicht für meine Kiste!!! Ich nutze OTOY und hätte sogar gerne zwei Karten mit Power drin gehabt. (halt die 2x 3080 die vorbestellt waren!)

    Auf Nachfrage, zu Euren neuen Wartelisten für GPU´s, ob man da nicht etwas machen könnte da ich seit 5,5 Monaten EHRLICH bei EVGA PARTNERN gewartet habe. Die Antwort war leider das erste Mal alles andere als "erwartet". Kühl, abweisend und ablehnend. "Nutze die Wartefunktion, wie alle anderen." um es mal zusammengefasst zu sagen.
    Es ist wie es ist, und aktuell für Microchips ein Problem, über dass ich bereits seit Monaten in meinen Bereichen berichtet habe. Die wirtschaftlichen Anspannungen waren klar absehbar und auf welche Märkte es Druck ausüben wird. Darum habe ich Infineon in meinem Stock mit +200% :)

    Nun habe ich endlich eine 3090 ergattert (auch über Alternate), nachdem ich die bei Caseking verpasst hatte.
    1x 3060 kann daher nun wieder "gehen". 
    Natürlich treu und ehrlich habe ich die 10 Jahresgarantie für beide Karten, ohne die 90 Tage zu warten, direkt nach Erhalt abgeschlossen.
    Bei Karte Nr. 2 sogar, bevor ich die OVP geöffnet hatte.

    Ich suche meine privaten Produkte nach Garantie aus!
    Feuerzeug = Zippo!
    Uhr = *psssht* ;)
    Dosen = Tupper
    Photovoltaik = Solarwatt
    Trockner = Miele
    ... denke damit wird es klar, was ich meine.

    Ich kaufe NIE eine Zusatzversicherung beim Händler, wie man Sie überall angeboten bekommt. Ob im Onlinehandel oder im stationären Handel. 

    Auch wenn man es nicht so macht, dann sollte die "Garantieübertragung" jedoch ein "erlaubte Abwicklung" sein.
    Im Gegenteil: Für 10€ Gebühr ist eine "Umschreibung" auf einen neuen Kunden möglich. Direkt im EVGA-Portal. Zum Austausch der Kunden ist die Email oder eine "Austausch ID mit PIN" nötig, wenn es mal wieder sicherer sein soll ...

    Kurz: Muss ich eine Anleitung in Blogs, YouTube und Co. veröffentlichen, wie man es beim Verkauf richtig macht um die Garantie zu übertragen - oder macht Ihr es eh schon so (unter der Hand), aber wollte es bald auch veröffentlichen. 
    Oder stellt Ihr Euch da wirklich quer? 
    #7
    DaKater
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/04/04 23:34:00 (permalink)
    Ok, dann für Alle die diesen Beitrag finden: und ausgeschmückter bald in Reddit, Facebook und Co.

    Pauschal gilt dass eine Übertragung aller Sachen jederzeit erlaubt ist (§398 BGB)

    Ein Hersteller/Händler kann die Garantiebedingungen, die er zusätzlich anbietet, einschränken.
    In dieser Ausnahme könnte er der Übertragung einer Garantie widersprechen (§399 BGB), ob diese Ausnahme hier wirklich rechtskräftig bei EVGA anliegt steht auf einem anderen Blatt.

    Was nun? Kann die Garantie wirklich abgelehnt werden?
    NEIN, MIT DIESEN ZWEI TRICKS!

    Der Garantieanspruch bleibt weiterhin beim Ersterwerber, auch wenn er das Produkt an eine andere Person verkauft hat, damit liegt es auf der Hand:
    1. Der Drittkäufer sendet es bei Defekt wieder an den Käufer mit Garantie. Dieser wickelt die Garantie ab.

    Jedoch, wie kann man sich nun darauf verlassen? Gibt es keinen "direkten Weg" ohne Umwege bei der Garantie, trotz Verkauf?
    JA!

    2. Bei Verkauf der Grafikkarte ist es in dem Fall gar nicht so wichtig einen Kaufvertrag zu gestalten!
    Viel wichtiger ist es dem Drittkäufer alle Rechnungen (Originalbelege) für Produkte und Garantie zu überreichen, wie auch eine EINZELVOLLMACHT.
    Diese erlaubt, im Namen vom Garantie-Inhaber und Ersterwerber vom Produkt, dass eine Person XYZ Ihn in allen Belangen vertreten darf, wenn es um die Grafikkarte oder die Garantieabwicklung geht.
    Auch wenn EVGA auf eine Abwicklung im "Portal" besteht und nur hier eine RMA Nummer vergeben möchte, so ist genau DIESER TEIL dann laut Gesetz NICHT ERLAUBT zu verweigern oder via einem einzigen Kommunikationsmittel zu beschränken. Die Vergabe der RMA-Nummer ohne LOGIN ist in diesem Fall das rechtliche Problem von EVGA.
    Ebenfalls muss eine Garantieabwicklung an abweichende oder neue Anschrift erfolgen können, WIE AUCH an die begünstigte Person der Einzelvollmacht.


    Ich hoffe EVGA überdenkt seine Firmenpolitik in diesem Punkt und macht Produkte, wie auch Garantien, übertragbar. Man hat ja fast das Gefühl, dass man doch nicht so ganz zur vollen Garantie steht.
    #8
    Fatal1ty1987
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/06/01 02:34:06 (permalink)
    Danke für die Aufklärung
    #9
    NicoH.u
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/06/01 02:44:14 (permalink)
    Danke für die Mühe
    #10
    adinnebier
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/06/04 06:02:04 (permalink)
    Weiß jemand wie bie EVGA mit dem Thema "Spulenfiepen" umgegangen wird?
    #11
    astidur
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/06/06 10:11:32 (permalink)
    irgendwo im forum gabs dazu nen post mal
    #12
    adinnebier
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/06/07 23:47:51 (permalink)
    Man weiß aber nicht wo, gell? Ich such mal danach - danke!
    #13
    andi0139
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/06/21 13:27:47 (permalink)
    Moin, habe mir im Hardwareluxx im Marktplatz eine 3090 Kingpin geholt. Die Karte war von Alternate und noch neu und versiegelt. Der Verkäufer hat mir die Rechnung und Abtretungserklärung dazugeschickt (Er war Erstkäufer). Leider ist die Karte nun vom bekannten Power Draw Issue betroffen und ich muss eine RMA machen. Die Karte wurde vom Ersbesitzer nicht bei Evga registriert. Ich habe heute beim Support angerufen und die meinten ich soll die Karte auf mich Registrieren und bei Upload Invoice nur die Abtretungserklärung hochladen. Habe ich dann auch so gemacht und die RMA eröffnet. Auf der Evga Homepage steht bei Garantiebedingungen jedoch dass man die Originalrechnung hochladen muss (was auch kein Problem ist da ich diese nun habe). Wird mir Evga die RMA nun ablehnen obwohl mir der Support gesagt hat ich soll die Abtretungserklärung als Rechnung hochladen und nicht die Rechnung selbst?
    #14
    Braucheeinegraka
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/07/12 15:02:46 (permalink)
    So ein kompliziertes Thema..
    #15
    Eramis_II
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/08/01 06:06:46 (permalink)
    Wenn man auch die Rechnung abgibt, dann ist alles gut
    #16
    walterja
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/08/02 10:14:20 (permalink)
    Aber was ist wenn die gekaufte oder zu kaufende Karte registriert wurde? Muss die dann "umgeschrieben" werden?
    #17
    isocillin
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/08/07 10:17:21 (permalink)
    Soweit ich weiß musst du dann den Support einen Kaufnachweis senden und die schreiben dann die Karte auf dein Konto um.
    #18
    walterja
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    Betreff: Garantieweitergabe an einen neuen Käufer 2021/08/09 01:43:30 (permalink)
    Ja aber hast du das bereits mal praktisch ausgeführt? Hast du vielleicht Screenshots die du anfertigen und hochladen kannst?
    #19
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